In der Bundesrepublik Deutschland ist es grundsätzlich Pflicht, bei einer Krankenversicherung versichert zu sein. Ob es sich hier um eine gesetzliche oder private Krankenkasse handelt, spielt keine Rolle, zumindest nicht im Hinblick auf die Versicherungspflicht, jedoch hinsichtlich des monatlichen Beitrages. Der nachfolgende Text soll den Leser über das Thema Krankenversicherung für Werksstudenten informieren, mit dem Ziel, diesen dafür zu sensibilisieren.
Für alle Werkstudenten ist selbstverständlich ebenso Pflicht, eine Krankenversicherung abgeschlossen zu haben. Hier gibt es einige Möglichkeiten, wie dies getan werden kann. Es kann sich beispielsweise über die Krankenkasse der Familie beziehungsweise über die Familienversicherung versichert werden. Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeiten. Mehr dazu nun im folgenden Text.
Die Möglichkeiten zur Krankenversicherung für Werkstudenten
Wie bereits angemerkt, gibt es mehrere, verschiedene Möglichkeiten, eine Werkstudent Krankenversicherung abzuschließen.
Versichern über die Familienversicherung
Bis zum erreichen des 25. Lebensjahres können sich Werkstudenten (und auch alle anderen Personen) ohne jegliche Kosten über die gesetzliche Versicherung der Eltern mitversichern lassen. Hat der Werkstudent außerdem den Wehr- oder Zivildienst geleistet, so wird der mitversicherte Zeitraum auch über das Vollenden des 25. Lebensjahres um die abgeleisteten Monate verlängert. Außerdem kann sich auch über den Ehepartner versichert werden, sprich über diesen in die Familienversicherung aufgenommen werden. Die Familienversicherung ist die günstigste, da kostenlose Möglichkeit, als Werkstudent mit einer Krankenversicherung zu zählen.
Versichern über eine studentische Krankenversicherung
Für Werkstudenten, die bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Krankheitsfall nicht mehr über die Familienversicherung versichert sind, ist es Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten und dementsprechend versichert zu sein. Möglich ist diese Art der studentischen Krankenversicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die studentische Krankenversicherung kosten je nach Anbieter und Leistungsspektrum zwischen 80 Euro und 100 Euro. Diese stellt also die zweitgünstigste Krankenversicherung für Werkstudenten dar.
Versichern über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Für alle Werkstudenten, die bereits über 30 Jahre alt sind und keinen Anspruch mehr auf die günstigere studentische Krankenversicherung haben, gilt, dass diese nun die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen müssen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beträge bereits deutlich höher, als bei der studentischen Krankenversicherung und belaufen sich, natürlich stets in Abhängigkeit des Anbieter und der Leistungen, um die 130 Euro pro Monat.
Versichern über die freiwillige private Krankenversicherung
Für alle, die sich zum Zeitpunkt des Beginns des Studiums dafür entschieden haben, sich von der Krankenversicherung für Studenten befreien zu lassen, bleiben bis diese 34 Jahre alt sind, in der privaten Krankenversicherung für Studenten. Hier weichen die Beiträge, die im Monat zu entrichten sind, stark von der privaten Krankenkasse ab.
Wichtige Hinweise
Wichtig ist, dass Studenten vor dem Beginn des Studiums das Recht haben, die Versicherungsart sowie den Anbieter derselben völlig frei auszuwählen. Das bedeutet beispielsweise, dass Personen, die vor Antritt des Studiums privat versichert waren, zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln können. Das gilt auch umgekehrt. Hier sollten die Angebote der einzelnen Versicherer, gesetzlich und privat, genau unter die Lupe genommen werden. Schlussendlich hängen die Beiträge für Werkstudenten von dem jeweiligen Gehalt ab. Auch das Alter und das Geschlecht spielen eine Rolle hinsichtlich der Höhe der Beiträge.
Eine Frage, die unter Werkstudenten durchaus aufkommen kann, ist, wann genau gezahlt werden muss. Mehr dazu erfährt der Leser im nächsten Absatz.
Wann müssen Werkstudenten die Krankenversicherung zahlen?
Hier kommt es stets darauf an, über welche Art Krankenversicherung der Werkstudent verfügt. Ist dieser noch über die Versicherung der Familie, sprich über die Familienversicherung versichert, so ist Vorsicht geboten. Es gilt, genau auf das Gehalt als Werkstudent zu achten. Das liegt daran, dass Werkstudenten die monatlich ein Gesamteinkommen von mehr als 435 Euro haben, automatisch aus der Familienversicherung fallen und somit nicht mehr über diese versichert sind. Für Minijobber gilt übrigens ein Maximum von 450 Euro, werden diese überschritten, so erfolgt hier ebenfalls der automatische Ausschluss aus der Familienversicherung.
Ist bereits absehbar, dass der Betrag von 435 Euro für Werkstudenten überschritten wird, so sollte sich dementsprechend darum gekümmert werden, eine gesetzliche Krankenversicherung der Studenten abzuschließen, um weiterhin versichert zu sein und die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes zu erfüllen. Diese ist vergleichsweise zu günstigen Konditionen erhältlich, da die monatlichen Beitragssätze ermäßigt sind. Zu beachten ist hier jedoch, dass das Studium stets im Vordergrund zu stehen hat. Das bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der offiziellen Vorlesungszeiten nicht 20 Wochenstunden übersteigt. Wird die Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche überschritten, so verliert der Werkstudent automatisch seinen Status und fällt aus der studentischen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass sich der Werkstudent, der jetzt als normaler Arbeitnehmer angesehen wird, entweder gesetzlich oder privat krankenversichern lassen muss. Damit einhergehen natürlich auch die vollen Versicherungsbeträge. Hinzu zu der Mehrbelastung durch den Verlust des Status als Werkstudent kommt, dass dieser dann auch Steuern an den Staat zahlen muss. Interessant ist allerdings, dass es einige Ausnahmeregelungen gibt, die es Werkstudenten in gewissen Fällen erlauben, die 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche zu überschreiten.
Die Ausnahmen im Überblick
Wie bereits angemerkt können die 20 Arbeitsstunden pro Woche in Ausnahmefällen überschritten werden, ohne, dass hierbei die studentische Krankenversicherung entfällt. Wenn der Werkstudent im Verlauf eines Jahres weniger als 26 Wochen über 20 Wochenstunden leistet, so stellt dies einen Ausnahmefall dar. Auch gilt diese Ausnahme für Werkstudenten, die nur maximal drei Monate in einem befristeten Abseitsverhältnis beschäftigt sind oder nur in den Semesterferien arbeiten. Außerdem greift die Ausnahme, wenn vor allem an freien Tagen oder in den Nachtstunden gearbeitet wird. Wichtig ist jedoch außerdem, dass die Ausnahmen auch von der jeweiligen Krankenversicherung und den Konditionen abhängen.
Abschließendes Fazit zur Krankenversicherung Werkstudent
Für Werkstudenten ist es Pflicht krankenversichert zu sein. Wichtig ist, dass sich bereits vor Antritt des Studiums darum gekümmert wird, die individuell passende Versicherung beziehungsweise den Anbieter derselben zu wählen.